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BVerwG, 11.06.1968 - II C 118.65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nachversicherung für die Hinterbliebenen eines Reserveleutnants der früheren Wehrmacht - Begriff des Berufssoldaten der früheren Wehrmacht - Reserveleutnant als Berufssoldat - Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs - Gewährung rechtlichen Gehörs mit Blick auf im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.09.1965 - 4 III 64
- BVerwG, 11.06.1968 - II C 118.65
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60
Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 118.65
Da früheres Wehrrecht irrevisibel ist (vgl. u.a. Urteile vom 7. November 1963 - BVerwG II C 26.61 - [LS in Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 41] und vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 76.63 - mit Hinweis auf BVerwGE 13, 303) und da die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen - wie schon dargelegt worden ist - den Verfahrensrügen standhalten, könnte die Revision nur dann noch Erfolg haben, wenn die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil einen Verstoß gegen die Denkgesetze, gegen einen allgemeingültigen - d.h. keine Ausnahme zulassenden - Erfahrungssatz oder gegen einen anderen revisiblen Grundsatz der Beweiswürdigung erkennen ließen. - BVerwG, 22.03.1963 - VII C 69.62
Anspruch auf erneute Erteilung eines Abgangszeugnisses und Erklärung einer …
Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 118.65
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch seine Rechtsprechung klargestellt, daß der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht schon dann beeinträchtigt ist, wenn den Prozeßbeteiligten die Möglichkeit vorenthalten wurde, sich zu Tatsachen zu äußern, die das Gericht in der angefochtenen Entscheidung nur beiläufig festgestellt hat (Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG VII C 69.62 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 23]). - BVerwG, 07.11.1963 - II C 26.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 118.65
Da früheres Wehrrecht irrevisibel ist (vgl. u.a. Urteile vom 7. November 1963 - BVerwG II C 26.61 - [LS in Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 41] und vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 76.63 - mit Hinweis auf BVerwGE 13, 303) und da die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen - wie schon dargelegt worden ist - den Verfahrensrügen standhalten, könnte die Revision nur dann noch Erfolg haben, wenn die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil einen Verstoß gegen die Denkgesetze, gegen einen allgemeingültigen - d.h. keine Ausnahme zulassenden - Erfahrungssatz oder gegen einen anderen revisiblen Grundsatz der Beweiswürdigung erkennen ließen. - BVerwG, 06.12.1966 - II C 76.63
Auszug aus BVerwG, 11.06.1968 - II C 118.65
Da früheres Wehrrecht irrevisibel ist (vgl. u.a. Urteile vom 7. November 1963 - BVerwG II C 26.61 - [LS in Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 41] und vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 76.63 - mit Hinweis auf BVerwGE 13, 303) und da die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen - wie schon dargelegt worden ist - den Verfahrensrügen standhalten, könnte die Revision nur dann noch Erfolg haben, wenn die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil einen Verstoß gegen die Denkgesetze, gegen einen allgemeingültigen - d.h. keine Ausnahme zulassenden - Erfahrungssatz oder gegen einen anderen revisiblen Grundsatz der Beweiswürdigung erkennen ließen.